Schulsozialarbeit und Beratung
Beratungslehrkraft
Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer helfen jungen Menschen und deren Eltern bei Entscheidungen zu Bildungswegen. Sie können Testverfahren zur Diagnose von verschiedensten Lernschwierigkeiten anwenden. Sie unterstützen bei Schwierigkeiten im Lern- und Arbeitsverhalten und beraten bei sozialen und emotionalen Problemlagen, die die Bewältigung des Schulalltags erschweren.
Ziel ist es, Ratsuchende bei der selbstverantwortlichen, an ihren Möglichkeiten und Kompetenzen orientierten Lösungssuche und -findung zu begleiten und zu unterstützen.
Beratungslehrkräfte sind dabei weder einseitig der Schule verpflichtet noch vertreten sie einseitig die Interessen der Schülerinnen und Schüler oder der Erziehungsberechtigten. Dieses Prinzip der Allparteilichkeit gewährleistet die notwendige Offenheit für Veränderungen und Problemlösungen.
In Gesprächen suchen sie zunächst gemeinsam nach möglichen Ursachen für das Problem und können bei Bedarf testpsychologische Untersuchungen durchführen und zur Klärung hinzuziehen. Eventuell erforderliche pädagogisch-psychologische Maßnahmen erfolgen immer in Absprache mit allen Beteiligten.
Beratungslehrkräfte bieten keine Therapie an! Sollte eine längerfristige therapeutische Begleitung notwendig sein, informieren sie gerne über therapeutische Angebote entsprechender Einrichtungen.
Die zuständige Beratungslehrkraftt für unsere Schule ist Frau Goetze. Sie erreichen sie über:
j.goetze@fewrs-sandhausen.de